Hinweisgeberplattform Wedl
Der Erfolg unseres Unternehmens hängt naturgemäß wesentlich vom Vertrauen unserer Kunden und Partner ab. Um dieses Vertrauen zu wahren und weiter zu festigen, ist es wichtig, dass unsere Mitarbeiter bei allen Entscheidungen und Handlungen die gesetzlichen Vorschriften und betriebsinternen Regelungen respektieren. Die Wedl Gruppe bietet daher ihren Mitarbeitern und Geschäftspartnern die Gelegenheit, Verstöße gegen bestimmte Bereiche des EU-Rechts, sowie Verstöße gegen den unternehmensinternen Verhaltenskodex zu melden. Auf diese Weise können sie einen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg leisten, der im Einklang mit gesellschaftlicher, rechtlicher, unternehmerischer und ökologischer Verantwortung steht. Hierfür hat Wedl eine Hinweisgeberplattform eingerichtet, die es ermöglicht, Hinweise vertraulich einzubringen. Dieses webbasierte System erlaubt eine rund um die Uhr Meldung von Handlungen, entweder unter Angabe des Namens oder anonym. Sollten Sie Informationen über ein rechtswidriges Verhalten haben, ermutigen wir Sie dazu, sich umgehend bei uns zu melden. Ihr Hinweis trägt dazu bei, sowohl materielle als auch immaterielle Schäden vom Unternehmen abzuwenden. Detaillierte Informationen zum Ablauf des Meldungsprozesses sowie zu den Arten von Verstößen, die gemeldet werden können, finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQs).
Hier können Sie Ihre Meldung abgeben
Das Hinweisgebersystem steht allen internen und ehemaligen Mitarbeitern sowie Auftragnehmern, Subunternehmern und deren Lieferanten und anderen Stakeholdern offen.
Die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht sowie das nationale Whistleblowinggesetz (WbG) melden, sehen insbesondere Verstöße gegen das öffentliche Auftragswesen, gegen Finanzdienstleistungen, Produktsicherheit und -konformität, Umweltschutz, Verbraucherschutz, aber auch gegen den Schutz personenbezogener Daten und der Sicherheit von Netz- und Informationssystemen als einmeldefähig vor. Verhaltensweisen, die einen sich gegen das Unternehmensinteresse richtenden Straftatbestand erfüllen wie insbesondere Betrug, Korruption oder Insichgeschäfte sind damit ebenso meldewürdig, wie Verhaltensweisen, die sich gegen die Verletzung von Menschenrechten oder den Umweltschutz richten.
Wedl lässt darüber hinaus, auch das Einmelden von Verstößen gegen den unternehmensinternen Verhaltenskodex zu, wenn diese Verstöße geeignet sind, dem Unternehmen erheblichen Schaden zuzufügen.
Erheblicher Schaden ist beispielsweise mit der Verwirklichung einer Straftat verbunden, aber auch eine Beeinträchtigung der Reputation des Unternehmens kann erheblichen Schaden bedeuten.
Der Hinweis geht innerhalb des Hinweisgebersystems ein. Sie als Hinweisgeber erhalten unmittelbar nach dem Eingang des Hinweises eine standardisierte Eingangsbestätigung. Binnen drei Monaten nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie eine qualifizierte Rückmeldung betreffend des Verfahrensstands bzw. allfällig ergriffener Folgemaßnahmen.
Mit Hilfe Ihrer individuell erhaltenen ID können Sie sich aktiv im Hinweisgebersystem anmelden, den Stand des Verfahrens erfahren und mit der Whistleblower-Stelle in Kontakt treten sowie allfällige Rückfragen beantworten.
Sie als HinweisgeberIn genießen auf der Grundlage der oben genannten gesetzlichen Rahmenbedingungen besonderen Schutz.
Dieser Schutz wird Ihnen jedoch nur dann gewährt, wenn Sie zum Zeitpunkt des Hinweises auf Grundlage der tatsächlichen Umstände der Ihnen verfügbaren Informationen hinreichend Gründe dafür annehmen konnten, dass die von Ihnen gegebenen Hinweise wahr sind und in den Anwendungsbereich der gesetzlichen Vorschriften betreffend Whistleblowing fallen. Ihre Identität, Ihr Hinweis und Ihre Kommunikation mit der Whistleblower-Stelle bleiben streng vertraulich und werden durch entsprechende technische wie auch organisatorische Maßnahmen im angewandten System geschützt.
Offenkundig falsche oder irreführende Hinweise werden von der Whistleblower-Stelle zurückgewiesen. Sie können gegebenenfalls Schadensersatzansprüche begründen oder gerichtlich bzw. als Verwaltungsübertretung verfolgt werden.