Das neue Einwegpfand-System
Mit 01.01.2025 startet das Einwegpfand-System in Österreich. Damit wird eine Pfandpflicht für alle Getränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall eingeführt.
Die rechtlichen Vorgaben dafür stammen aus der Pfandverordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz. Ziel ist die Erhöhung der Recyclingquote von Dosen und Plastikflaschen, sowie eine nachhaltige Nutzung und Wiederverwertung dieser Verpackungen.
Die wichtigsten Informationen finden Sie nachfolgend in der Kundeninformations-Broschüre.
Registrierung als Rücknehmer
Rücknehmer haben sich über das Portal der EWP Recycling Pfand Österreich GmbH zu registrieren. Über das Portal können anschließend Säcke und Plomben bestellt, abzuholende Säcke angemeldet bzw. deren Status nachverfolgt werden, sowie die Auszahlungen des Pfandbetrages nachvollzogen werden.
Die Registrierung erfolgt in drei Schritten:
1. Anlegen eines Accounts
2. Registrierung des Unternehmens als Rücknehmer
Ggf. Registrierung mehrerer Rücknahmestellen und -automaten
3. Zugang zum Rücknehmervertrag
Jeder Rücknehmer schließt einen Vertrag mit der EWP, um die Auszahlung des Pfandbetrages zu erhalten.
EWP Portal:
portal.ewp-oe.net
Wissenswertes
Start des Einwegpfands
01.01.2025
Pfandhöhe
0,25 € pro Flasche bzw. Dose
Betroffene Produkte
Alle Einweg-Getränkeverpackungen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter
Ausgenommen sind
• Milch- und Milchprodukte
• Getränkeflaschen für Beikost und flüssige Lebensmittel
• Nicht-Getränke wie Sirupe, Essig, etc.
So funktioniert's
• Zahlung des Pfandbetrags durch Produzent/Importeur an die EWP Recycling Pfand Österreich GmbH
• Weiterverrechnung des Pfandbetrags über alle Stationen bis zum Endkunden
• Bei Rückgabe des Pfandgebindes: Kunde erhält Pfandbetrag vom Rücknehmer
• Auszahlung des Pfandbetrags an Rücknehmer durch die EWP Recycling Pfand Österreich GmbH
Pfandpflicht auch bei
• Sponsoring
• Muster und Samples
• Gratisware und Haustrunk
Übergangsfristen
Im Zuge der Umstellung erhalten alle betroffenen Verpackungen einen neuen EAN-Code, sowie das neue Pfandlogo. Erst ab dem 01.01.2025 dürfen Produkte mit Pfandlogo verkauft werden. Der Pfandkreislauf ist vorher nicht aufgebaut.
Getränke ohne Pfandlogo und dem „alten“ EAN-Code dürfen anschließend noch bis 31.03.2025 produziert und abgefüllt, sowie bis 31.12.2025 verkauft werden. Dies betrifft auch den Verkauf an Endkunden.
Für diese Produkte wird kein Pfand erhoben, sie müssen nicht zurückgenommen werden, und es ist weder Pfand auszuzahlen noch erhält man dafür Pfand zurück.